Hilfe, Tipps, Tricks und Anleitungen zum Thema "Naturheilverfahren bzw. Alternativmedizin: Welche Behandlung übernimmt meine Krankenkasse?"


 

Aufgrund eines stetig wachsenden Bedarfs an natürlichen Heilmethoden, welche alternativ zur Schulmedizin für die Bekämpfung von Krankheiten eingesetzt werden, hat sich das Leistungsspektrum gesetzlicher Krankenkassen in den letzten Jahren erweitert. Allerdings sind die Bedingungen jeweils unterschiedlich, und die Leistungen werden teilweise stark begrenzt. Hier sollen nun einige allgemein geltende Informationen und Hinweise folgen.

Leistungsgrenze bei Naturheilverfahren oder Therapien

Leider gibt es seit dem in Kraft treten der Gesundheitsreform Einschränkungen in allen Bereichen. Hier ein Beispiel:
Während vorher bei Behandlungen mit Akupunktur keine- oder selten Schwierigkeiten auftraten, dürfen diese heute nur noch bei chronischen Knie- oder Rückenschmerzen über die gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden. Einzelheiten erfahren Sie bei Kontaktaufnahme mit Ihrer zuständigen Krankenkasse. In den Geschäftsstellen oder über die jeweilige Homepage ist auch Informationsmaterial zum Leistungsumfang des Kostenträgers erhältlich. Üblicherweise werden im Internet die Unterlagen als PDF-Dokumente zum Downloaden bereitgestellt.

Keine Behandlung beim Heilpraktiker

Leider ist es den gesetzlichen Krankenkassen nicht gestattet ihren versicherten die verauslagten Kosten für Sitzungen und Behandlungen in einer Heilpraktikerpraxis rückzuerstatten. Anders sieht es aus, wenn die Therapie ein Arzt mit entsprechender, zusätzlicher Ausbildung eingeleitet hat. Die Weiterbehandlung muss dann auch in einer Arztpraxis oder Ambulanz bzw. Krankenhaus-Einrichtung erfolgen. Nur unter diesen Voraussetzungen wird die Krankenkasse einer Kostenübernahme zustimmen.

 

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Dieser Tipp wurde von Christian recherchiert, verfasst und veröffentlicht.
Infos zum Tipp
Autor: christian
Veröffentlichungsdatum: 23.11.2012
 
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