Hilfe, Tipps, Tricks und Anleitungen zum Thema "Strompreiserhöhung und EEG-Umlage - Wie finde ich einen günstigen Anbieter?"


 
5 Sterne Bewertung

Vor einigen Wochen mussten wir aus den Medien erfahren, dass uns im kommenden Jahr eine weitere Strompreiserhöhung ins Haus steht. Grund ist ein Rekord-Anstieg der EEG Umlage auf rund 18 Prozent, was insgesamt ungefähr 6,24 Cent pro Kilowattstunde Netto Bedeutet. Dieser Herausforderung können sich vor allem größere Familien in Zukunft kaum noch stellen, sei denn, sie optimieren ihren Stromverbrauch bzw. Tarif. Erfahren Sie hier, wie man günstige und seriöse Anbieter finden kann.

Beispiel für künftige Stromrechnungen

Wenn Eine vierköpfige Familie einen Stromverbrauch von durchschnittlich 5000 KWH hat, wird sie ab Beginn 2014 etwa 57 Euro im Jahr an den Stromversorger zahlen müssen. Das wäre ein jährlicher Brutto-Betrag von 371 Euro. Für alle, die aufgrund dieser Tatsache ihren Stromanbieter wechseln möchten, gibt s nun einige Empfehlungen für di Suche nach guten Angeboten.

Der richtige Vergleichsrechner

Preise vergleichen ist der erste Schritt, den jeder gehen sollte. Diesen können Sie gut per Internet durchführen. Hier lässt sich das TÜV geprüfte und zertifizierte Internetportal „check24“ empfehlen, was in Punkto Funktionalität, Benutzerfreundlichkeit, Übersichtlichkeit und Bedienbarkeit des Tarifrechners sowie Datenschutz mehreren Tests unterzogen- und als Testsieger ausgezeichnet wurde.

Merkmale seriöser Stromanbieter

  1. Zahlungsweise: Sie zahlen einen monatlichen Abschlag, keine Gesamtsumme für den geschätzten Jahresverbrauch per Vorkasse. Stellt sich heraus, dass der Abschlag zu hoch ist, weil Ihr Stromverbrauch geringer war als angenommen, wird dieser neu angepasst. Zu viel gezahltes Geld wird Ihnen vom Versorger rückerstattet.    
  2. Preisgarantie: Diese ist über wenigstens die Mindest-Vertrags Laufzeit (Beispiel ein Jahr) gegeben, mitunter auch länger.
  3. Flexibilität und Kündigung: Die Kündigungsfrist beträgt maximal sechs Wochen, wenn Sie vor Vertragsende kündigen wollen. Nach Ablauf der Mindest-Vertrags Laufzeit kommen Sie jeder Zeit aus Ihrem Vertrag heraus, es gilt eine Frist von höchstens vier Wochen.

 

DETAILS
Kein Photo verfügbar
Dieser Tipp wurde von Christian recherchiert, verfasst und veröffentlicht.
Infos zum Tipp
Autor: christian
Zuletzt bearbeitet von: christian
Veröffentlichungsdatum: 29.10.2013
Letzte Aktualisierung: 29.10.2014
 
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne
Bitte bewerten: 0 Sterne 1 Stern 2 Sterne 3 Sterne 4 Sterne 5 Sterne Laden...
Google Bookmarks Linked In

Kommentare

Keine Kommentare vorhanden.
Wenn Sie noch weitere Lösungswege, Fragen oder Anmerkungen zum Thema haben, so können Sie diese ganz einfach und bequem als Kommentar oder Ergänzung zu dem Tipp hinterlassen.

Achtung: Die Benutzung der Tipps von mytipps.com geschieht auf eigene Gefahr. mytipps.com haftet nicht für nicht funktionierende Tipps oder Tipps, die negative Folgen mit sich bringen!